Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Staat so steht
Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Staat so steht es im Grundgesetz. Der Staat ist verpflichtet, jeden Brger vor sozialer Unsicherheit zu schtzen. Zur Erreichung dieses Zieles gibt es viele soziale Dienste und Einrichtungen. Der Staat garantiert seinen Brgern verschiedene Sozialleistungen. Das sind verschiedene Arten von Versicherungen, Renten, Kindergled und Sozialhilfen.
Die Sozialversicherung existiert in Deutschland seit 1883 und umfat: die Krankenversicherung, die Unfall- und die Invalidenversicherung. Zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse sind alle Brger bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze verpflichtet. Alle anderen knnen zur privaten Krankenversicherung gehen. Die Beitrge werden je zur Hlfte von den Versicherten und von den Arbeitgebern aufgebracht. Durchschnittlich sind es 12,5% des Bruttoeinkommens.
Zur Familienhilfe gehrt das Krankengeld bei Krankheit des Kindes und Hilfe im Fall des Todes eines Familienangehrigen. Es gibt auch andere Leistungen: das Erziehungsgeld, den Erziehungsurlaub fr jedes Kind (max. 3 Jahre), whrend dessen die Eltern nicht gekndigt werden drfen.
Auerdem erhlt jede Familie das Kindergeld fr jedes Kind bis zu 16 Jahren, bei Schul- und Berufsausbildung bis zu 27 Jahren.
Die Arbeitslosenversicherung gibt jedem Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit bis zu 68% des Nettolohnes (das Arbeitslosengeld 1 Jahr) und bis zu 58% alle weiteren Jahre (die Arbeitslosenhilfe). Nach der Vollendung des 65. Lebensjahres (fr die Frauen und in einigen Fllen sogar nach dem 60. Lebensjahr) bekommt jeder Brger eine Rente. Die Beitrge zur Rentenversicherung betragen im Durchschnitt 17,5% und werden auch je zur Hlfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Viele Unternehmen garantieren ihren Mitarbeitern eine zustzliche Betriebsrente.
Die Krankenversicherung besteht aus: Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe, Sterbegeld, Familienhilfe u. a. Bis zu 6 Wochen bekommt jeder Arbeitnehmer im Krankheitsfall seinen Lohn oder sein Gehalt vom Arbeitgeber. Danach zahlen die Krankenkassen bis zu 78 Wochen lang das Krankengeld, etwa 80% des Lohnes. Die Mutterschaftshilfe umfat die bezahlte Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate danach u. a.
Die Sozialhilfe umfat das Wohngeld (ein Zuschu zur Miete), die Ausbildungshilfen, Beihilfen fr Bekleidung, Schuhe, Haushalt usw
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Die Sozialversicherung umfat: die Krankenversicherung, die Unfall- und die Invalidenversicherung. Die Beitrge werden je zur Hlfte von den Versicherten und von den Arbeitgebern aufgebracht. Zur Familienhilfe gehrt das Krankengeld bei Krankheit des Kindes und Hilfe im Fall des Todes eines Familienangehrigen. Jede Familie bekommt das Kindergeld fr jedes Kind bis zu 16 Jahren, bei Schul- und Berufsausbildung bis zu 27 Jahren.
Die Arbeitslosenversicherung gibt jedem Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit bis zu 68% des Nettolohnes (das Arbeitslosengeld 1 Jahr).
Nach der Vollendung des 65. Lebensjahres (fr die Frauen und in einigen Fllen sogar nach dem 60. Lebensjahr) bekommt jeder Brger eine Rente.
Die Krankenversicherung besteht aus: Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe, Sterbegeld, Familienhilfe u. a.Bis zu 6 Wochen bekommt jeder Arbeitnehmer im Krankheitsfall seinen Lohn.
Mutterschaftshilfe umfat die bezahlte Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate danach.
Die Sozialhilfe umfat das Wohngeld (ein Zuschu zur Miete), die Ausbildungshilfen, Beihilfen fr Bekleidung, Schuhe, Haushalt usw
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